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(113v) In der Hauptstadt Moskow lieff auch in diesem Jahr eine gefährliche Rebellion vor, ward aber durch Ernst- und Standhafftigkeit Ihro Czar. Maytt. und Treue der Strelitzen und andrer Ihro Czar. Maytt. und dem Reiche geneigter Leüthe in der Eil gedämpffet, also daß etzliche tausend der Rebellen drüber ihr Leben einbüssen musten. Ihro Czar. Maytt. in Moskow Unterthanen, die Baskirtzen, wurden auch wieder die Obrigkeit rebellisch, streifften das Land bey Uffa herum durch, machten alles nieder und nahmen gefangen, was ihnen vorkahm, stekten Stadt und Dörffer in den Brand und verübten grosse Excessen. Gegen selbige ward der Bojar und Stadthalter zu Murom Knias Feodor Feodorowitz Wolkonskij, mit einer Armee nach Uffa commandiret, konte sie aber in diesem Jahr zu keiner Unterthänigkeit bringen, sondern verlohr in unterschiedenen Scharmützeln viel Volk.
In der Hauptstadt Moskow ging alles durch die kupfferne Müntze über und über und sahe gar gefährlich aus. Viele tausend Menschen wurden wegen einiger Untreu, Mißbrauches und unbilliger Verfahrung mit der Müntze, insonderheit aber die Beampten, denen die kupfferne Müntzhäuser Ausgab und Einnham des Kupffers anvertrauet, auch die Müntzmeister und Müntzknechte eingezogen, ihre alle Gütter confisciret und auff mancherley Weise torquiret, gemartert und hingerichtet, theils wurden nach der Pein in unterschiedene Örter ins Elend verschiket, nachdem (114r) ihnen auch ihre Haab und Gütter confisciret und genommen waren. So halff dieses dennoch zur Sachen gantz nichts, sondern die Theurung nahm von Tage zu Tage so sehr zu, daß es unglaublich zu beschreiben und in wenig Chroniken desgleichen zu lesen ist. Ein Maaß Roggen galt 20 Rubel, 1 Maaß Haber oder Buchweitzen, Grütze, 28 Rubel, 1 Maaß Haaber 10 Rubel, 1 Fuder Holtz 1 ½ Rubel, 1 Fuder Heu, welches ein Pferd in 2 Tagen verzehren konnte, 15 Rubel, 1 Paar russische Stiefel 12 Rubel. In Summa, jegliche Sache war sehr theur, und dieses geschach aus der Ursach, weilen die Bedienten, so Ihr Czar. Maytt. Soldt hatten, die kupfferne Müntze aus dem Schatze vor denselbigen Preiß als die silberne Müntze gegeben ward, wenn man aber etwas davor kauffen wolte, muste es gegen der silbernen Mütze 10 duppelt und drüber gezahlet werden. Dieses verursachte unter denen, so aus dem Schatz lebten, einen grossen Hunger, Kummer und Elend. Der Landmann hatte keine Noth, denn er verkauffte sein Korn und andere Vorrath desto theurer, die Kauffleute auch nicht, welche ihre Waaren nach selbigem Preiß taxirten, auch wohl drüber doppelten Gewin suchten. Zuletzt ward auch bey dieser bösen Müntze das Silbergeld sehr wohlfeil, also daß jegliche Sache 3, ja 4 mahl theurer den vorhin mit Silbermüntze muste gezahlet werden. Das Land war zwar, Gott Lob, voll von allerhand Vorrath, Korn und Früchten, daß gar keine Ursach zu dieser grossen Teuerung schiene, ohne die unordentliche Verwaltung, weilen ein jeder die (114v) kupfferne Müntze aus dem Schatz vor gut und gangbahr annehmen, aber wenn es zur Ausgabe kahm, galten 10 Schilling kaum einen halben. Auch der Schatz wolte endlich gantz keine mehr annehmen, sondern alle Einnahmen wurden an silberner Müntze gefordert, aber aus dem Schatze kahm nichts den lauter Kupffer heraus, muste demnach der beste Bediente seiner Ausgabe nach sich des Monats mit 6 Rubel behelffen, hatte doch den Nahmen, daß er monatlich 100 Rubel aus dem Schatz zur Besoldung hatte. Der teütschen Officier waren vorm Jahr viel ins Land beruffen, denen viel zugesaget und grosse Contestationes verheissen waren. Itzo aber musten sie schwere Hungersnoth leiden. Aus dem Lande zu ziehen ward nicht erlaubet, und im Lande keine Lebensmittel vorhanden etc.
Das 1663ste Jahr
Den 3. Januarii ist der Schreiber Piotr Dolgowa von Moskow in Smolensk angelanget und soll ferner zu Ihro Königlichen Maytt. in Polen mit Ihro Cz. Maytt. Brieffe wegen Auswechselung der Gefangenen gehen.
Selbigen dato ist von Ihro Czar. Maytt. aus Moskow Befehl angelanget, daß die russischen Commissarien mit dero Brieffe einen Courier an die pol. Commissarien abschiken solten, selbige exprobrirend, daß sie ihr Wort, durch ihren Abgesandten Jeronimo Komar verheisen, nicht gehalten hätten, weilen die littauschen Völker unlängst das Schloß Uswiat erobert, alles in dem Gebieth niedergehauen und ferner ins Land hinein den von beyden Seiten declarirten Armistitio zuwieder gerüket wären, daß demnach der Oberste (116r) Tsernawskij und Diatlowitz dieses Excesses wegen am Leben möchten gestraffet werden. Im Fall sie aber weiter rüken würden, so wolten Ihro Cz. Maytt. Leüthe solches nicht gestatten, vielmehr Gewalt mit Gewalt steuren.
Den 10. Januarii ist der Podiatzey Piotr Dolgowa und mit ihm 8 Personen pol. Gefangene, die als Supplicanten von allen pol. Gefangenen aus dem russischen Reiche an Ihro Königliche Maytt. und der Republique in Pohlen deputiret worden und nebst Ihro Cz. Maytt. Brieff Ihro Königlichen Maytt. praesentiret werden solten, von Smolensk abgereiset, deßgleichen auch ein Courier, Jacob Lasorow, von den russischen an die pol. Commissarien gnüge Ihro Czar. Maytt. ertheilten Befehl mit einem Brieff abgangen.
Den 10. Februarii gelangte Ihro Czar. Maytt. Brieff an die Commissarien mit Befehl, daß die Helfte der pol. Gefangenen, so in Smolensk sitzen, alsobald ohne eintzige Rantzion und Auswechselung (jedoch die gringsten Leüthe) abgesonderet nach der Grentze gesteüret und frey gelassen, auch an die pol. Commissarien geschrieben werden solte, daß sie diese Ihro Czar. Maytt. Gütigkeit in Erlaßung so vieler Gefangenen auf einmahl ohne einige Auswechselung erkennen und desselbigen gleichen den russischen Leüthen, die in Polen gefangen, gewissen laßen solten.
Den 14. Febr. ist vor des pol. Abgesandten Komars Expedition und Aufbruch von Smolensk nach den pol. Commissarien wegen Bewilligung eines Generalarmistitii abgefertigter Courier Stephan Ditzkow aus der Wilde zu Smolensk mit der litth[auischen] Commissarien Brieff angelanget, welche den russischen wißen lassen, (116v) wie daß sie der Sachen wegen, so durch diesen Courier proponiret wäre, einen Expressen an Ihro Königliche Maytt. und der Republique mit ihrer Bitte hätten abgehen lassen, von welchen sie, so lange Zeit einige Resolution wahrtend, diesen Courier etwas aufhalten müssen, umb ihn mit etwas Gewisses abzufertigen. Nun aber, weilen sie bis dato der Sachen wegen keinen einigen Befehl erhalten, weilen vielleicht Ihro Königliche Maytt. den Ständen eine Convention, sich deswegen zu berathen, ob diese Sache einzugehen oder zu verwerffen wäre, angesetzet haben müste, demnach annoch keine